Unsere aktuellen Projekte

 

Bürgerbeteiligung Bürgersolar Hohenlohe

Für unsere zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Ortschaften Bitzfeld und Belsenberg bieten wir Bürger:innen die Möglichkeit, mit einem Nachrangdarlehen von attraktiven und ökologischen Erträgen zu profitieren. Der Bürgersolarpark Bitzfeld wird entlang an der Bundesautobahn 6 der Gemeinde Bretzfeld errichtet. Der Bürgersolarpark Belsenberg in einem benachteiligten Gebiet der Stadt Künzelsau.

Bereits investiert
600.000 €
 
 
Stand 21.11.2024 600.000 €
0 € 600.000 €
 

Solarpark Bitzfeld und Belsenberg

  • Zinsen: 2% p.a. bis Inbetriebnahme (Belsenberg), 4% p.a. ab Inbetriebnahme (Belsenberg)
  • Laufzeit: 14 Jahre (bis zum 30.06.2038)
  • Beteiligungssumme: 5.000 € bis 25.000 €
  • Tilgung: ab dem 30.06.2027
  • Gesamtvolumen: 600.000 €
  • Inbetriebnahme: Ende 2024 / Mitte 2025
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögens­anlagen­gesetz

Der Erwerb dieser Vermögens­anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

 

 

Technische Informationen

 

FAQ

Zum Onlineportal

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform dient zur Verwaltung der Beteiligungen und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung neuer Beteiligungen und Verwaltung bestehender  Investitionen. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Beteiligungen
  • Übersicht über abgeschlossene Verträge,  Ausschüttungen, steuerliche Dokumente
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
  • einfache Investitionsverwaltung für die Emittenten

Selbstverständlich erfüllt das Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform selbst vor.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Digitale Verwaltung von Beteiligungen mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Bürgerbeteiligung zeichnen zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Kommunikation online per E-Mail – warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Verwaltung der Beteiligungen arbeitet mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Zum Darlehensabschluss

Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?

Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und die Darlehensnehmerin behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist die Darlehensnehmerin den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.

Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des §39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz desr Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück . Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht. Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen: Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.

Was muss ich beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen beachten?

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.

Warum muss ich im Beteiligungsprozess Angaben zur Angemessenheit und zum Einkommen bzw. Vermögen machen?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Angaben von jedem Anleger einzuholen.

Wie zahle ich den Nachrangdarlehensbetrag ein?

Der Nachrangdarlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen von der Darlehensnehmerin mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Darlehensvertrag wird eine Einzahlungsfrist bestimmt. Erfolgt die Einzahlung des Nachrangdarlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Stellen Sie also sicher, dass der Nachrangdarlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Darlehensnehmerin eingeht.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Insoweit wird auf die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag verwiesen.

Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Ein Übertrag auf dritte Personen ist mit Zustimmung der Darlehensnehmerin möglich.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf den oder die Erben über. In diesem Fall ist die Erbenstellung vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen.

Welche Seiten der Vertragsunterlagen bleiben bei mir? Welche schicke ich an den Nachrangdarlehensnehmer?

Bitte unterzeichnen Sie den Darlehensvertrag sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) an den angegebenen Stellen und senden Sie diese beiden Unterlagen an die Darlehensnehmerin zurück. Bewahren Sie eine Ausfertigung des VIB unterzeichnet bei Ihren Unterlagen auf.

Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?

Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Darlehensvertrag gilt als Ihr Angebot an den Emittenten.
Durch die Gegenzeichnung wird dieses Angebot angenommen. Mit dem Einstellen des gegengezeichneten Vertrages in den geschützten Kundenbereich informieren wir Sie mittels E-Mail-Benachrichtigung über die Vertragsannahme. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.
Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. ausdrucken.

Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?

Nein.

Kann ich den bereits eingetragenen Nachrangdarlehensbetrag ändern?

Eine nachträgliche Änderung des Nachrangdarlehensbetrags ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Zum Nachrangdarlehen

Wer kann ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren?

Natürliche und juristische Personen sind zur Zeichnung der Angebote berechtigt.

Ist das Beteiligungsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?

Das jeweilige Beteiligungsvolumen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung. Bei Überzeichnung behält sich die Darlehensnehmerin vor, die überschüssigen Darlehensanträge abzulehnen.

Ab wann und in welcher Höhe kann ich der Darlehensnehmerin ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren?

Die Details des Nachrangdarlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Beteiligungsprojekts. Hier finden Sie ausführliche Informationen.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Nachrangdarlehens?

Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter "Meine Beteiligung" und "Persönlichen Daten". Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.

Bestehen Risiken bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Der Darlehensgeber tritt durch die im Nachrangdarlehen enthaltene qualifizierte Rangrücktrittsklausel mit seiner Forderung auf Rückzahlung und Verzinsung hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin (Gesellschaft) zurück, und zwar gem. § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO bezeichneten Forderungen anderer Gläubiger der Darlehensnehmerin. Dies bedeutet, dass der Darlehensgeber im Insolvenzfall und im Falle der Liquidation erst nach allen anderen Gläubigern der Darlehensnehmerin befriedigt wird. Forderungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Die Ansprüche auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung können auch nicht geltend gemacht werden, solange und soweit hierdurch die Insolvenz der Darlehensnehmerin herbeigeführt werden würde.
Die Gewährung des Nachrangdarlehens stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Sie ist allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer unternehmerischen Beteiligung gleichzusetzen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.
Hinsichtlich der Risiken im Übrigen wird auf die Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen, das von jedem Darlehensgeber vor der Investitionsentscheidung gelesen und unterzeichnet werden muss.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Nachrangdarlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.
Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.

Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?

Nein. Die Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Mitwirkungs-, Information- und Stimmrechte bei der Darlehensnehmerin.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Seit dem 01.01.2023 hat sich die steuerliche Behandlung von Nachrangdarlehen geändert. Als Emittentin sind wir nun dazu verpflichtet, bei der Zinszahlung direkt die Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuführen (§43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a).
Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Meine Beteiligung und "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen. Sie können jedoch im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung Ihren Sparer-Pauschbetrag geltend machen und sich ggfs. etwaige zu viel entrichtete Kapitalertragsteuern erstatten lassen. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Wer ist zur Zeichnung der Bürgerbeteiligung berechtigt?

Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen zur Zeichnung der Angebote berechtigt, sofern Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in den umliegenden Gemeinden des Bürgerwindparks haben.

Können Minderjährige zeichnen?

Minderjährige sind nicht berechtigt zu zeichnen.

Ist beim Solarpark auch eine Beteiligung als Gesellschafter möglich?

Der Gesetzgeber hat mit dem § 2a VermAnlG Nachrangdarlehen im Rahmen der Schwarmfinanzierung privilegiert. Andere Beteiligungsformen sind derzeit mit hohem bürokratischem und zeitlichem Aufwand verbunden. Als Nachrangdarlehen sind zudem kleinere Investitionsbeträge möglich.